In Deutschland gilt: Mieter haben ein Recht auf Balkonsolar. Dennoch legen viele Vermieter und Verwaltungen große Steine in den Weg, um ein Balkonkraftwerk zu verhindern. Dass man es nicht mehr einfach verbieten darf, das hat sich zwar herumgesprochen. Aber durch hohe Anforderungen an die Montage oder gar die Forderung nach Gutachten erreichen manche Vermieter dasselbe: Eine abschreckende Wirkung. Der Mieter nimmt Abstand von seinem erhofften Balkonkraftwerk und lässt es bleiben.
In aller Kürze: Welche Auflagen sind nicht rechtmäßig?
- Installation durch einen Fachbetrieb (die Montage ist nicht schwierig)
- Anschluss durch einen Elektriker oder gar einen Elektrikcheck der gesamten Wohnung (Sie stecken einen normalen Schuko-Stecker in die Steckdose)
- Bearbeitungsgebühr (es gibt schlicht keine Rechtsgrundlage dafür)
- Statikgutachten für den Balkon (völlig verrückt)
- oder für die Balkonbrüstung (angelehnte Menschen und manche Blumenkästen sind schwerer)
- Freigabe durch die Feuerwehr oder ein Brandschutzgutachten (noch verrückter)
- Blendgutachten (Fensterscheiben und sogar manche lackierten Dachziegel reflektieren stärker als Solarmodule)
- Vorgabe eines bestimmten Typs von Solarmodul (Sie dürfen montieren, was Ihnen gefällt)
- Hohe zusätzliche Miet-Kaution (dazu gleich mehr ...)
Sowie:
- Drosselung der Anlage auf 600 Watt (800 Watt sind vom Gesetzgeber erlaubt)
- oder Anschlussverbot ans Hausnetz (sogenannte "Insel-PV", widerspricht ebenfalls der Rechtslage)
- Anmeldung im Marktstammdatenregister (das fordert zwar der Gesetzgeber, aber der Vermieter darf es weder verlangen noch kontrollieren)
Aber welche Auflagen sind erlaubt?
- Fachmännische Befestigung (das ist ohnehin das Wichtigste und in Ihrem eigenen Interesse)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (die haben Sie wahrscheinlich sowieso)
- Kontrolle nach schweren Stürmen oder Unwetter (kontrollieren Sie auf Beschädigungen und den Sitz der Verschraubungen)
- Angemessene Erhöhung der Miet-Kaution (etwa 200 Euro)
Das war's.
Dennoch gilt:
Sie brauchen die Erlaubnis Ihres Vermieters.
Pauschal ablehnen oder überhöhte Voraussetzungen schaffen für die Montage eines Balkonkraftwerks darf der Vermieter aber nicht.
Fragen Sie be Ihrem Vermieter nach, bevor Sie kaufen, und senden ihm einen Link zum Produkt und den technischen Daten. Achten Sie darauf, dass das Balkonkraftwerk VDE-konform ist und bauartbedingt nur maximal 800 Watt einspeisen kann.