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Balkonkraftwerke sind mittlerweile in der Mitte der deutschen Gesellschaft angekommen und ein wichtiger Teil der Energiewende geworden. Anders als bei großen Solaranlagen auf dem Dach können dank der kleinen, steckerfertigen Solaranlagen heute viel mehr Bürger in Miet- und Eigentumswohnverhältnissen Solarstrom erzeugen, nutzen und einspeisen. Mehr als 1 Million Balkonkraftwerke zählt das Marktstammdatenregister Mitte 2025. In diesem zentralen Register werden alle ans Stromnetz gekoppelten Anlagen mit ihren Leistungs- und Ortsdaten erfasst. Die Erfassung ist wichtig, um bei jeder Wetter- und Bedarfslage den voraussichtlich erzeugten Strom sowie den üblichen Stromverbrauch abschätzen und das gesamte Stromnetz darauf ausrichten und stabilisieren zu können. Die Anmeldung einer Balkonsolaranlage im Marktstammdatenregister ist daher Pflicht!
Dieser Pflicht kamen und kommen geschätzt 4 Millionen Haushalte in Deutschland aber nicht nach. Das ist die Größenordnung an bisher nicht angemeldeten Balkonkraftwerken, die sich aus den Verkaufszahlen von Solarmodulen und Micro-Wechselrichtern abschätzen lässt.
Mit anderen Worten: Von geschätzt 5 Millionen Balkonsolaranlagen in Deutschland sind nur 1 Million angemeldet. Manche Schätzungen gehen sogar von 10 Millionen unbekannten Anlagen aus.
Diese angenommen 4 Millionen unbekannten Anlagen könnten zusammengefasst eine Leistung von 3 Gigawatt und mehr erreichen (über 3.000 Megawatt, bei angenommen durchschnittlich 800 Watt pro Anlage mit 2 Solarmodulen).
Bleiben wir bei unserer Betrachtung bei 3 Gigawatt, so leisten diese vielen, kleinen Solaranlage mehr als zum Beispiel 2 mittlere Atomkraftwerke. Natürlich stark wetterabhängig und kaum gleichzeitig. Dennoch ist es eine beachtliche Energie, die im deutschen Stromnetz mit einer Auslegung auf 80 Gigawatt Spitzenlast ausgeglichen werden müsste.
Drohen bis zu 50.000 Euro Strafe?
Da überrascht es eigentlich nicht, wenn das Energiewirtschaftsgesetz EnWG in Paragraph 95 Absatz (2) für das Nichtanmelden einer Solaranlage eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro vorsieht. Aber ist diese hohe Strafe für ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk realistisch? Sicher nicht!
Es ist eine Zahl, die gern und oft in Medienmitteilungen und Presseartikeln geteilt wird. Sie erzeugt hohe Aufmerksamkeit. Aber wir sprechen bei Balkonkraftwerken über Kleinstanlagen häufig im Privatgebrauch, und auf deren installierte Leistung bezieht sich dann auch zutreffend das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG in Paragraph 52. In Absatz (2) werden pro installiertem Kilowatt und pro Kalendermonat, an dem das Balkonkraftwerk nicht angemeldet wurde, 10 Euro Geldbuße benannt. Nehmen wir wieder eine 800-Watt-Anlage als Beispiel, so drohen demnach 96 Euro Strafe pro Jahr. (10,- Euro * 0,8 Kilowatt * 12 Monate).
Realistische Geldbuße von 20 Euro pro Jahr
Dass die Vorteile der "Energiewende aus Bürgerhand" die zusätzlichen Aufwände bei der Regulierung des Stromnetzes aber weit überwiegen müssen und auch die rechtliche Verfolgung der Nichtanmeldung eines Balkonkraftwerks eher unattraktiv ist, dafür spricht der nachfolgende Absatz (3). Er senkt die Geldbuße auf 2 Euro pro Kilowatt und Monat, wenn die Anlage nachträglich doch noch angemeldet wird. Rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Installation – soweit sich dieser bestimmen lässt.
Somit bliebe für den nicht angemeldeten Betrieb der beispielhaften Balkonsolaranlage mit 800 Watt noch ein Risiko von 19,20 Euro Strafzahlung pro Jahr (2,- Euro * 0,8 Kilowatt * 12 Monate).